Kompetenzzentren Weiterbildung

Videobotschaft

Botschaft an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung von DEGAM-Präsident Prof. Martin Scherer und DESAM-Stiftungsvorstand Prof. Ferdinand M. Gerlach

 

Schreiben der DEGAM an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

 

Angebote der Kompetenzzentren Weiterbildung nahezu flächendeckend verfügbar
Montag, 4. Dezember 2017

Berlin – Ab Anfang 2018 werden die Angebote der Kompetenzzentren Weiterbildung nahezu flächendeckend zur Verfügung stehen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Die Zentren bieten überregionale Angebote für eine bessere Weiterbildung an, zum Beispiel Begleitseminare und Mentoring-Programme für Ärzte in der Weiterbildung sowie Train-the-Trainer-Fortbildungen für Weiterbilder. In den vergangenen Monaten sind auf der Basis des Paragrafen 75a des fünften Sozialgesetzbuches in 13 Kassenärztlichen Vereinigungsbezirken (KV-Bezirken) solche Zentren entstanden: In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe. Zwei Zentren werden von Koordinierungsstellen bei KVen geführt, die übrigen sind an allgemeinmedizinischen Universitätsinstituten angesiedelt.


Förderung der Weiterbildung
Für die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben hatte die KBV mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung getroffen. Diese Vereinbarung war mit der Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenversicherung abgestimmt und konsentiert. Danach war die Förderung von Kompetenzzentren Weiterbildung erstmals Anfang Juli 2017 möglich. „Die zeitnahe Umsetzung in so vielen Regionen verdeutlicht das große Interesse an einer attraktiven Ausgestaltung der Weiterbildung“, hieß es aus der KBV.
Die Kosten für die Zentren tragen zu 45 Prozent die KVen und zu 55 Prozent die Krankenkassen. Sie setzen sich aus einer jährlichen Basisfinanzierung von 200.000 Euro und einer leistungsabhängigen Finanzierung je eingeschriebenem Teilnehmer zusammen. „Im Jahr 2018 stehen für die leistungsabhängige Finanzierung bundesweit maximal rund 3,8 Millionen Euro zur Verfügung“, teilte die KBV mit. Über die Förderanträge entscheiden die drei Vertragspartner der Fördervereinbarung gemeinsam.

 

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Westfalen-Lippe

 

Kompetenzzentren Weiterbildung helfen bei der Strukturierung der Weiterbildung Allgemeinmedizin. Sie organisieren während der Weiterbildungszeit begleitende Seminare, ein Mentoringprogramm sowie individuelle Beratung. Gleichzeitig finden Train the Trainer-Seminare für die Weiterbilder statt. Ziel ist es, durch eine Qualitätssteigerung mehr Studierende für eine Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin zu begeistern. In der Regel sind die KWs an den jeweiligen Instituten für Allgemeinmedizin der Universitäten angegliedert. Ein Positionspapier mit Kriterien für die Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin findet sich auf der Homepage der DEGAM.